PKV Tarifwechsel Beratung nach 204 VVG Kostenfreie PKV Tarifwechsel Prüfung mit umfangreicher Tarifwechsel Beratung innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung. Von einer Kündigung der langjährig bestehenden privaten Krankenversicherung ist dringend abzuraten - hier hilft der § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Einsparungen über 40 % zu vergleichbaren, zum Teil sogar höheren Leistungen, sind möglich - ohne Kündigung der PKV und unter Anrechnung der bisher erworbenen Altersrückstellungen und Rechte.
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